003 | Die Mainbernheimer Mühlen
»Es klappert die Mühle am rauschenden Bach«, diese Verse treffen auch auf die etwa 100 Mühlen zu, die noch um die Jahrhundertwende im Landkreis Kitzingen in Betrieb waren. Die von den Landes- und Dorfherren im Mittelalter an Bächen und Flüssen angesiedelten Mühlen waren überwiegend Wassermühlen. Je nach Mahlgut oder Arbeitsaufgabe unterschied man nach Getreide-, Gips-, Öl-, Papier-, Schwarz-, Walk- und Sägemühlen.
Meist waren das Hochstift »Lehensherr« der Mühlen, die Klöster die Grundbesitzer oder die Müller »güteten« dem Markgrafen. Hohe Landessteuern, Hundegeld als Sondersteuer und hohe Jahrespacht zwangen den Müller, sparsam hauszuhalten, um den Lebensunterhalt für die Familie aufzubringen. Daher wechselten die Müller häufig von Mühle zu Mühle und so kam es, dass Müllermeister Michael Schneider in Mainbernheim als Pächter der Kellers-, Ketten- und Nährenmühle genannt wird.
Die meisten Müller waren zugleich Landwirt, denn Mühle und Landwirtschaft ergänzten sich in glücklicher Weise, da die »Mühlabfälle« dem Viehstall zugute kamen. Allerdings legte die Landesherrschaft fest, wie viele Hühner und Schweine der Müller halten durfte, um jede Bereicherung an Getreide, Mehl und Klete zu unterbinden. Erst um 1750 begannen günstigere wirtschaftliche Verhältnisse für den Müllerstand, als die Müller nicht mehr Pachtmüller sein mussten, sondern selbst als Mühlenbesitzer auftraten.
Die 5 Mainbernheimer Mühlen wurden vom Wasser der Sicker angetrieben, allerdings bereitete der wechselnde Wasserstand den Müllern viel Sorge. Hochwasser gefährdete die Mühle, Niedrigwasser bedeutete Stillstand. Es gab oft Streit zwischen den Bauern und Müllern, weil auch die Bauern ihre Wiesen aus dem Bach bewassern wollten. Es wurden Bewässerungsordnungen erlassen, in denen Wassermonate und Wassertage festgelegt waren und ein Eichpflock am Mühlenwehr die Höhe des Wasserstaues angab. Jede Zuwiederhandlung wurde streng bestraft. 1479 klagten 6 Müller zwischen Iphofen und Kitzingen gegen Iphofen, weil diese das Mühlwasser in ihre Stadtmühle, Teiche und Stadtgraben leiteten. 1497 klagten Müller aus Sickershausen und Kitzingen gegen Mainbernheim, weil die Mainbernheimer das Mahlwasser auf ihre Wiesen laufen ließen und in der Nacht den Bach mit Brettern und Rasen aufstauten. Bei Streitigkeiten fungierten die sogenannten »Wassergrafen« (=Bauleute) als Schiedsrichter. Die Mühlordnung legte den Mahllohn in Form von Mehl (Mitze) fest, bewahrte die Mahlkunden vor Lieferung minderwertigen Mehls und verschaffte dem Müller Schadenersatz, wenn ein Bauer in einer fremden Mühle mahlen ließ.
Jedes Jahr überprüfte ein Mühlbeschauer die Mühlen auf Betriebssicherheit und Reinlichkeit. 1716 verurteilte der Mühlbeschauer Leitner aus Creglingen 3 Müller aus Mainbernheim zu emfindlichen Strafen (1 Gulden + 33 Kreuzer je beanstandeter Fehler). Nach Ernteschluß fanden sich die Herren des Rats oder Dorfgericht bei den Mühlen ein, um dem Anmahlen beizuwohnen, sobald der Bürgermeister dies gebot. Die Kommission wog das Getreide, prüfte seine Güte und setzte den Mahllohn fest. 1840 legten die Mainbernheimer Anmahler fest: 1 Schöffel Weizen wiegt 300 Pfund, davon sind auszumahlen: 75 Pfd. Schwung- und 135 Pfd. gewöhnliches Mehl, 20 Pfd. Nachmehl und 40 Pfd. Kleie.
Das Volkslied »Es klappert die Mühle am rauschenden Bach« kennen wir noch, jedoch ging das Mühlensterben im Sickergrund um und erfasste auch die 5 Mainbernheimer Mühlen. Was bleibt, ist die Erinnerung an das Mühlenidyll, das einst Dichter und Maler inspirierte. (Quellennachweis: Heimat Jahrbuch 1972)