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023 | Die Tore von Rödelsee

Geschichtszeichen
Unscheinbare und verborgene Geschichten erleben …
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Gewaltige Fundamente haben den Hinweis darauf gegeben, dass das Dorf Rödelsee um das 16. Jhd. 4 Tore hatte.

Das Langheimer Tor, das Mainbernheimer Tor, das Iphöfer Tor und das Mönchstor. Zudem war es von einem Ringgraben und Gärten umgeben.


Das Mönchstor, Richtung Wiesenbronn und Schwanberg, wurde so genannt, weil hier die meisten Besitzungen des Klosters Ebrachs gelegen waren, wie denn auch eine Weinbergslage außerhalb desselben „Mönchshöflein“ heißt. Dieses Tor mag schon 1525 von den Bauern, nachdem sie das Schloß Schwanberg ausgebrannt und ruiniert hatten, demoliert worden sein, da in späteren Urkunden nur immer von den drei übrigen Toren Erwähnung geschieht. 


Aber auch die übrigen Tore unterlagen mit der Zeit dem Abbruch, so daß nur noch die Fundamente davon ein schwaches Zeugnis von ihrem Bestandensein geben. Nach vorliegenden Urkunden wurden die Steine vom Torbogen des Langheimer Tores 1789 zum kathol. Schulhause verwendet, das Mainbernheimer Tor wurde erst 1809 zum Abbruch versteigert, und von dem s.g. Magister Matthäus Schramm erstanden.


Über die Pflichten der aufgestellten Torschließer heißt es in der Gemeindeordnung von 1537: „Es ist zu wissen, daß die Torschließer verbunden sein, jeglicher sein Tor getreulich zu warten, und die gemeingetreulich darin vorzustehen, und sie sollen auch zur rechten Zeit auf und zuschließen, wie sie dies von den Dorfsweisen unterrichtet wurden. Und sollen auch Niemand ein und auslassen, da ihnen bedurft, da durch der Gemein möchte Schaden geschehen oder sonst jemand. Und ob ein Geschrei käme, oder ob man zu Sturm läutet, so soll er oder seine Ehehalten das Tor getreulich in Acht haben, darum das eine Gemein desto besser versorgt wird. Jedoch das selbige vor allen Dingen gegen die Dorfsherren und den Ihrigen aus- und einzulassen jeglicher Zeit, es sei Tag oder Nacht gehalten werden, in Massen sie in Gewohnheiten in, an aller gefährlich verziehen und kein Tor vor oder wieder sie verschließen etc.“


Der um das Dorf gezogene Graben war nicht ohne Bedeutung, da man streng darauf hielt, daß Niemand einen Aus- und Eingang von seinem Gebiet über den Ringgraben machen, so heißt es in der erwähnten Gemeindeordnung: „Zu wissen ist allen Inwohnern, Kund und Fremden, welcher bei Tag oder Nacht über den Dorfsgraben hinaus geht, als oft das geschieht oder von Ihm erfahren wird, so ist er einer Gemein verfallen fünf alte Pfund ohne alle Gnade. Ein Verbot, welches heut zu Tage hier Nothut, da allenthalben sich Winkel Aus und Eingänge verbreiten, und dadurch dem Feldfrevel Tür und Tor offen ist.“

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