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Aus der Mainbernheimer Schulgeschichte

Aus der vorreformatorischen Zeit liegen über das Schulwesen keinerlei Nachrichten vor. Um 1530 wird der erste Lehrer genannt. Die Unterscheidung von lateinischer und deutscher Schule erfolgte um 1630. Etwa um die gleiche Zeit wird die 2. Schulstelle geschaffen, d.h. künftig wird getrennt nach Geschlechtern unterrichtet. Der 1. Lehrer (Kantor) ist der Knabenlehrer, dem 2. Lehrer obliegt die Unterrichtung der Mädchen. Die 3. Schulstelle wurde erst 1824 errichtet.


Da die Stadt das Präsentationsrecht (=Vorschlagsrecht) besaß, wurden die Lehrer durch den Magistrat angestellt, verpflichtet und besoldet. Die Schule war eng mit der Kirche verbunden. Seit 1818 oblag dem Geistlichen als Kgl. Lokalschulinspektor die Schulaufsicht. Die vorgesetzte Behörde war das Konsistorium in Ansbach bzw. Bayreuth. Erst als Mainbernheim zu Bayern kam erfolgte die Beaufsichtigung von Würzburg aus.


Der Dienst in der Kirche (niedriger Kirchendienst) gehörte zur Dienstpflicht der Lehrer. Dem 1. Lehrer (Kantor) oblag die Leitung des Gesangs. Der 2. Lehrer spielte die Orgel, war gleichzeitig Mesner und begleitete den Geistlichen bei Haustaufen und Krankenkommunionen. An Beerdigungen nahmen beide Lehrer teil, bei Armenleichen war nur 1 Lehrer dazu verpflichtet. Der 3. Lehrer hatte lt. Rathausprotokoll dem Geistlichen in der Sakristei zu dienen und über die Schulkinder im Chor bei den Gottesdiensten Aufsicht zu führen.


1859 betrug das jährliche Einkommen des 1. Lehrers ca. 760 Mark, der 2. Lehrer verdiente ca. 745 Mark und der 3. Lehrer wurde mit ca. 450 Mark besoldet. Dazu kamen für jeden Lehrer das Holzrecht, Most- und Feldrecht. Mit Übernahme der Lehrer in den Staatsdienst änderte sich ab 1914 auch die Besoldung. Im Jahresbericht von 1820 werden folgende Unterrichtszeiten genannt: Im Sommer von 7 – 10 Uhr und von 12 – 15 Uhr, im Winter von 8 – 11 Uhr und von 12 – 15 Uhr.


Eine Eingabe von Pfarrer Lampert, die Unterrichtszeit auf 5 Stunden zu reduzieren und die Mittagspause auf 2 Stunden auszudehnen, wurde vom Stadtmagistrat abgelehnt. Die Ferien dauerten insgesamt 5 Wochen und waren auf die Erntezeit und Weinlese verteilt. Prüfungen und Visitationen erfolgten regelmäßig durch den Lokalschulinspektor. Laut Jahresbericht dauerte die Prüfung am 25.1.1821 von 7 - 16 Uhr. Durch eine Verfügung vom 21.7.1818 durften Juden die Schule besuchen. Sie mussten aber die Hälfte des Einkaufsgeldes, das ein Fremder der sich hier niederlassen wollte zahlt, an die Stadtkasse entrichten. Unterrichtsfächer waren: Lesen, Schreiben, Rechnen, später Geographie und Naturkunde. Als wichtigstes Fach galt Christentum. Im Jahresbericht von 1820 wird Handarbeitsunterricht (Industrieunterricht) erwähnt. Er wurde in den Fächern Nähen, Stricken, sowie Gartenbau und Baumzucht am Mittwoch und Samstag von 13 - 15 Uhr erteilt.


Als Schulräume standen zur Verfügung:

  1. Die Knabenschule (Kantoratsgebäude) No. 43 neben der Kirche. Sie wurde 1748/49 als Eigentum der Kirche erbaut. Ab 1881 wird das Haus nicht mehr als Schule genutzt und bleibt nur noch die Wohnung des Kantors.

  2. Die Mädchenschule No. 40 am Ende der Schulgasse (heute Fam. Wirth) wurde, nachdem das neue Schulhaus bezogen war, ab 1825 als Armenhaus genutzt. Ein Brand am 13.2.1842 zerstörte die Mädchenschule No. 40 und das ebenfalls in der Schulgasse befindliche Haus der Bäckerei Christoph Fleischmann. Die Brandstätte der Bäckerei wurde um 700 Gulden verkauft und im Jahre 1858 mit einem Kostenaufwand von 1600 Gulden wieder aufgebaut. Aus dem abgebrannten Haus der Mädchenschule entstand ein landw. Gebäude, es wurde im Jahre 1858 um 1201 Gulden an Leonhard Will zu Albershofen verkauf. Die Schulgasse endete an der alten Mädchenschule. Erst nach dem Brand 1842 wurde die Gasse bis zur neuen Schule und zur Kirche weitergeführt.



Der Schulhaus-Neubau No. 28 an der Stadtmauer kostete 8157,33 Mark und wurde 1825 fertiggestellt. Aus den Lehrerwohnungen entstanden im Jahre 1880 neue Schulsäle. Im Jahre 1900 wurde die Frage nach einer 4. Schulstelle akt. Am 2.4.1910 erteilte der Stadtrat den Auftrag, im Erdgeschoss der Rathauses eines Schulsaal und einen Zeichensaal einzurichten. 1924 wurde wegen Sparmaßnahmen die 4. Schulstelle wieder aufgehoben, so dass der Schulraum wieder auf das bisherige Schulgebäude beschränkt blieb.


Schulgasse mit Tor Knabenschule (Kantoratsgebäude) Neue Schule von 1825


Bis 1938 bestand für Knaben und Mädchen eine siebenhährige Schulpflicht in der Volkshauptschule. An die Entlassung schloss sich unmittelbar der pflichtgemäße 3-jährige Besuch der Volksfortbildungsschule (bzw. Sonntagsschule) an. Damit verbunden war die Teilnahme an der Christenlehre, die sonntags von 13.00 bis 14.00 Uhr in der Kirche abgehalten wurde. In den Artikeln 56 und 58 der Polizei-Strafgesetzbuches von 1871 ist festgelegt, welche Strafen Eltern, Lehrherren und Schulpflichtige erwarten, die gegen das Gesetz verstoßen.



Auszug aus dem DStGB. vom 26. Dezember 1871

Art. 56 Abs. 1

Eltern, Pflegeeltern, Dienst- und Lehrherren, welche ihren schulpflichtigen Kindern, Pflegekindern, Mündeln, Dienstboten oder Lehrlingen den Besuch öffentlicher Tanzunterhaltungen gestatten, werden an Geld bis zu 10 Talern oder mit Haft bis zu acht Tagen bestraft.


Art. 56 Abs. 2

Mit Haft bis zu 6 Tagen sind Sonntagsschulpflichtige zu bestrafen, welche öffentlichen Tanzunterhaltungen anwohnen oder ohne Erlaubnis der Eltern, Pflegeeltern, Vormünder, Dienst- oder Lehrherren Wirtshäuser besuchen.


Art. 58 Abs. 2

Haft bis zu 3 Tagen kann auf Anzeige der Schulbehörden gegen diejenigen Schulpflichtigen erkannt werden, welche aus eigenem Verschulden den Besuch der Sonntagsschule oder während ihrer allgemeinen Sonntagsschulpflicht den vorgeschriebenen Besuch des öffentlichen Religionsunterrichts fortgesetzt versäumen.




Ab dem Schuljahr 1938/39 wurde das 8. Schuljahr eingeführt, der Besuch der Christenlehre entfiel und der berufsbezogene Unterricht in der Berufsschule trat an die Stelle der Volksfortbildungsschule.


In den Kriegsjahren 1939-1945, speziell 1942, fanden viele Familien aus der Westpfalz und dem Saargebiet in Mainbernheim Aufnahme. Im September trafen über 200 Mütter mit ihren Kindern aus den luftgefährdeten Gebieten hier ein, so dass 60-70 Gastschüler die Schülerzahl erhablich vergrößerte.


1945 begann der Unterricht mit 3 Ersatzlehrkräften, bald wurde die 4. Stelle wieder besetzt und kurz danach die 5. Stelle geschaffen, wobei der Sitzungssaal und 1 großer Raum im Erdgeschoss des Rathauses als Behelf dienen musste. Seit 1947 wurde das Thema Beschaffung von Schulraum diskutiert. Die steigenden Schülerzahlen, der Zustrom heimatvertriebener Kinder und überfüllte Schul- und Noträume zwangen zum Handeln. Der alte »Schulmief«, ein Gemisch aus Kohlengas, Körper- und Kleiderausdünstung, Fußbodenöl und Abortgeruch, sowie Schulstuben mit starrem Banksystem sollen der Vergangenheit angehören. Neue Lehrsäle mit mehr Licht, Luft und Sonne, Wandschmuck, Zimmerpflanzen und geschickte Raumkonzeption werden die Klas-senarbeit fördern. Es galt, den alten Schulkasernenstilm und Anstaltscharakter zu überwinden.


Am 9.10.1951 wurde in der Bürgerversammlung mit großer Mehrheit der Stadtrat mit der Durchführung eines Neubaues beauftragt. Mit dem Schuljahresbeginn 1953 konnten die Jahrgänge 4-8 in das neue Gebäude umziehen, während 2 Klassen im ehemaligen Schulhaus an der Kirche verblieben. Die im Jahr darauf geschaffene Bekenntnisschule löste sich im Jahr 1955 auf Antrag der Erziehungsberechtigten wieder auf.


1969 erfolgten die Verhandlungen über die Gründung einer Verbandsschule mit Fröhstockheim und Rödelsee. Für die 1979 geplante Schulerweiterung in Verbindung mit dem Bau der Mehrzweckhalle wurde 1980 die Bau-

genehmigung erteilt. 1990 befasste sich der Stadtrat erneut mit der Erweiterung des Volksschulgebäudes; das Richtfest konnte 1994 gefeiert werden. Mit dem Beschluss des Stadtrates im Jahr 1997, ein Schulsportgelände unmittelbar neben der Schule zu errichten, wurden ideale Voraussetzungen geschaffen, um längere Wegstrecken, u.a. über die Bundesstraße, zu vermeiden. Mainbernheim kann stolz sein auf die schulische Aufbauarbeit in den vergangenen 50 Jahren. Die Aufgabe der Lehrkräfte bleibt, genau wie vor 400 Jahren, die ihr anvertraute Jugend für das Leben auszurichten und zu ertüchtigen.


Auszug aus der Urkunde Baubeginn des neuen Schulgebäudes zur Grundsteinlegung


Grundsteinlegung (v.l.) Schlossermeister Hermann Wolf, Neues Schulgebäude mit Mehrzweckhalle Bürgermeister Gustav Stahlschmidt, Marermeister Michael Müller


Schulerweiterung; Richtfest 1994

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