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Die Mainbernheimer Mühlen

Es klappert die Mühle am rauschenden Bach«, diese Verse treffen auch auf die etwa 100 Mühlen zu, die noch um die Jahrhundertwende im Landkreis Kitzingen in Betrieb waren. Die von den Landes- und Dorfherren im Mittelalter an Bächen und Flüssen angesiedelten Mühlen waren überwiegend Wassermühlen. Je nach Mahlgut oder Arbeitsaufgabe unterschied man nach Getreide-, Gips-, Öl-, Papier-Schwarz-, Walk- und Sägemühlen.

Meist waren das Hochstift »Lehensherr« der Mühlen (=nutzbares Recht), die Klöster Grundbesitzer, oder die Müller »güteten« (=zinsten) dem Markgrafen. Hohe Landessteuern, Hundeatzungsgeld als Sondersteuer und hohe Jahrespacht zwangen den Müller, sparsam hauszuhalten, um den Lebensunterhalt für die Familie aufzubringen. Daher auch der häufige Wechsel von Mühle zu Mühle, und kein Wunder, wenn der Müllermeister Mich. Schneider in Mainbernheim als Pächter der Kellers-, Ketten- und Nährenmühle genannt wird.


Verständlich, daß jeder Müller zugleich Landwirt war, denn Mühle und Landwirtschaft ergänzten sich in glücklicher Weise, denn die »Mühlabfälle« kamen dem Viehstall zugute. Allerdings legte die Landesherrschaft fest, wieviele Hühner und Schweine der Müller halten darf, um jede Bereicherung an Getreide, Mehl und

Klete zu unterbinden. Erst um 1750 begannen günstigere wirtschaftliche Verhältnisse für den Müllerstand, als die Müller nicht mehr Pachtmüller sein mußten, sondern selbst als Mühlenbesitzer auftraten.


Die 5 Mainbernheimer Mühlen wurden vom Wasser der Sicker angetrieben, allerdings bereitete der wechselnde Wasserstand den Müllern viel Sorge, Hochwasser gefährdete die Mühle, Niedrigwasser bedeutete Stilstand.



Streit gab es zwischen den Bauern und Müllern deshalb, weil auch die Bauern ihre Wiesen aus dem Bach bewasserm wollten. Es wurden Bewässerungsordnungen erlassen, in denen Wassermonate und Wassertage festgelegt waren und ein Eichpflock am Mühlenwehr die Höhe des Wasserstaues angab. Jede Zuwiederhandlung wurde streng bestraft. 1479 klagten 6 Müller zwischen Iphofen und Kitzingen gegen Iphofen, weil diese das Mühlwasser in ihre Stadtmühle, Teiche und Stadtgraben leiteten. 1497 klagten Müller aus Sickershausen und Kitzingen gegen Mainbernheim, weil die Mainbernheimer das Mahlwasser auf ihre Wiesen laufen ließen und in der Nacht den Bach mit Brettern und Rasen aufstauten. Bei Streitigkeiten fungierten die sogenannten »Wassergrafen« (=Bauleute) als Schiedsrichter.


Die Mühlordnung legte den Mahllohn in Form von Mehl (Mitze) fest, bewahrte die Mahlkunden vor Lieferung minderwertigen Mehls und verschaffte dem Müller Schadenersatz, wenn ein Bauer in einer fremden Mühle mahlen ließ. Jedes Jahr überprüfte ein Mühlbeschauer die Mühlen auf Betriebssicherheit und Reinlichkeit. 1716 verurteilte der Mühlbeschauer Leitner aus Creglingen 3 Müller aus Mainbernheim zu emfindlichen Strafen (1 Gulden + 33 Kreuzer je beanstandeter Fehler). Nach Ernteschluß fanden sich die Herren des Rats oder Dorfgericht bei den Mühlen ein, um dem Anmahlen beizuwohnen, sobald der Bürgermeister dies gebot. Die Kommission wog das Getreide, prüfte seine Güte und setzte den Mahllohn fest. 1840 legten die Mainbernheimer Anmahler fest: 1 Schöffel Weizen wiegt 300 Pfund, davon sind auszumahlen: 75 Pfd. Schwung- und 135 Pfd. gewühnliches Mehl, 20 Pfd. Nachmehl und 40 Pfd. Kleie.


Das Volkslied »Es klappert die Mühle am rauschenden Bach« kennen wir noch, jedoch ging das Mühlensterben im Sickergrund um und erfasste auch die 5 Mainbernheimer Mühlen. Was bleibt, ist die Erinnerung an das Mühlenidyll, das einst Dichter und Maler inspirierte.


(Quellennachweis: Heimat Jahrbuch 1972)


Die 5 Mühlen entlang der Sicker


Kettenmühle, Schecksmühle, Obere Mühle. Haus No. 137

1563 erstmals genannt. Kundenmühle für Mainbernheim und Buchbrunn.


Namenserklärung:

Kettenmühle: Kein Ursprungsnachweis vorhanden.

Schecksmühle: Ab 1919 war Joh. Georg Scheck Besitzer.

Obere Mühle: 1,5 km von Mainbernheim entfernt »nicht weit von Iphofen«.






Burleins-, Kellers-, Kloster- und Mittelmühle, Dornheimer Mühle, Schöne Mühle. Haus No. 136

1410 erstmals genannt. Kundenmühle für Mainbernheim, Fröhstockheim und Rödelsee.


Namenserklärung:

Burleinsmühle: Franz Burlein war 1830 Besitzer.

Kellermühle: M. Miltenberger, brandenburgischer Amtskeller, war 1612 Besitzer.

Klostermühle: Sie war ein Lehen des Klosters Ebrach.

Millelmühle: Stand im 15. Jh. zwischen 2 anderen Mühlen.

Dornheimer M.: War ein Lehen d. Fuchsen v. Dornheim.

Schöne Mühle: Nach Größe u. Einrichtung die schönste Mühle an der Sicker.




Krämersmühle, Nähermühle, Nährenmühle. Haus No. 135

1594 erstmals genannt. Kundenmühle für Mainbernheim, Michelfeld und Rödelsee.


Namenserklärung:

Krämersmühle: Konrad Krämer war 1908 Besitzer.

Nähermühle: Sie steht unweit des oberen Tores.

Nährenmühle: »onfern der Stadt« nicht weit entfernt.






Graben-, Hautschen-, Neu-, Walkmühle. Haus No. 146

1702 v. Jeremias Brand neu erbaut. Kundenmühle für Mainbernheim und Michelfeld.


Namenserklärung:

Grabenmühle: Mühle am Stadtgraben

Hauschenmühle: Jakob Hautsch war 1825 Besitzer.

Neumühle: Neubau gegenüber 2 alten Mühlen.

Walkmühle: 1716 Einbau einer Walkanlage. Verfilzen tierischer Haare zu Tüchern, Hüten etc.





Neumühle, Rußenmühle, Untere Mühle. Haus No. 297

Um 1735 neu erbaut. Kundenmühle für Mainbernheim, Marktsteft und Sickershausen, außerdem Handels- und Sägemühle.


Namenserklärung:

Neumühle: Neubau der Mühle

Rußenmühle: Johann Wolfgang Ruß war 1873 Besitzer

Untere Mühle: Etwa 700 m vor dem unteren Tor an der Sicker, wo der Sickershäuser Weg den Bach überquert.





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